Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Akkreditiv N.
Akkreditiv, N., »Vertrag durch den sich der Käufer einer Ware verpflichtet eine bestimmte Bank zu veranlassen die Kauf- preissumme an den Verkäufer bereits nach Prüfung und Aushändigung der Dokumente zu zahlen«, 19. Jh.?, zu lat. ad, ac, Präp., Präf., »zu«, zum PPP. creditus von lat credere, V., »glauben«