Eintrag · Mittelniederdeutsches Wb.
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afhōlden stv., 1. abhalten, jem. zurückhalten, aufhalten; etw. vorenthalten. 2. rechtl. im Prozeß: abstreiten, mit ê(i)de a. einen Angriff abwehren, e. Beschuldigung von sich weisen.
Lautwandel-Kette
Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart
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1200–1600
Mittelniederdeutschafholden
Mnd. Handwb. (Lübben/Walther) · +1 Parallelbeleg
af-holden, im gerichtl. Sinn: abwehren, eine Beschuldigung von sich weisen.
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Filter:
Sackgasse 2
Wortbildung
Komposita & Ableitungen mit afholden
0 Bildungen · 0 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
Keine Komposita gefunden — afholden kommt in keinem anderen Lemma als Erst- oder Zweitglied vor.