Hauptquelle · Mnd. Handwb. (Lübben/Walther)
afholden
af-holden, im gerichtl. Sinn: abwehren, eine Beschuldigung von sich weisen.
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af-holden, im gerichtl. Sinn: abwehren, eine Beschuldigung von sich weisen.
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af-holden, im gerichtl. Sinn: abwehren, eine Beschuldigung von sich weisen.
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