Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Ältermann
* Der Ältermann , des -es, plur. die Älterleute, derjenige der unter mehrern der älteste ist, und um deßwillen gewisse Vorzüge vor andern genießet. Besonders führen diesen Nahmen noch in Niedersachsen die Vorsteher der Kaufleute, Handwerker oder anderer Innungen, welche sonst auch Älteste, Oberälteste, Handwerksmeister, ingleichen Altermannschaften genannt werden. An einigen Niedersächsischen Orten belegt man auch die Kirchenvorsteher mit diesem Nahmen. Anm. Bey den Angelsachsen der Graf eines Gaues, eine beynahe fürstliche Würde, Ealdermann genannt. Übrigens ist dieses Wort nur allein in Nied…