Hauptquelle · Rheinisches Wb.
achter-backs
achter-backs Klev , Mörs , Rees , Dinsl , MülhRuhr , Duisb (doch nicht allg.) Adv.: hinterm Rücken, dass ein anderer den so gehaltenen Gegenstand nicht sehen kann; aber mehr in bestimmten Wend.: Dat holt ek noch a. halte ich noch heimlich zurück. Sech a. holde sich nicht hervorwagen. Ek häbb noch wat a. heimlich zurückgelegt, gespart. A. frete heimlich naschen; a. ete ausserhalb der gewöhnlichen Mahlzeit. Wat a. maken heimlich entwenden. Dej hät wat a. ein Anliegen, das er nicht gerne vorbringt. Das Wort weicht gegen achterröcks zurück.