Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Accīse
Die Accīse , plur. inusit. 1) Überhaupt eine obrigkeitliche Auflage auf Lebensmittel und solche Waaren, welche sich durch den Gebrauch abnützen lassen, wenn sie in ein Land, oder in eine Stadt eingeführet werden. Besonders, so wohl die Abgabe von den von außen in ein Land eingeführten Waaren, welche in Sachsen die Land-Accise genannt, und Churfürst Johann Georgs des Ersten Verordnung von 1615 zu Folge, für die Sicherheit der Landstraßen gegeben wird; als auch die Abgabe von den Nahrungsmitteln, welche von dem Lande zum Verkaufe in die Stadt geführet werden, welche in Sachsen den Nahmen der Con…