Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABWIRTSCHAFTEN vb.
ABWIRTSCHAFTEN vb. 1 in wirtschaftlichen ruin geraten, pleite gehen; häufig abgewirtschaftet haben: 1855 ein schlechtes bauernhaus, dessen besitzer im abwirthschaften begriffen war Stifter 4,1,17 S. 1877 um die großcapitalistische productionsweise sich möglichst bald abwirthschaften zu lassen Mehring socialdemokratie 87. 1881 das kloster Pfäfers-Pirminsberg hatte .. so abgewirthschaftet, daß die säkularisation .. nothwendig geworden war Scherr Zürichberg 264. 1885 seines zeichens abgewirtschafteter gutsbesitzer in: d. gesellschaft 1,616. ⟨1888⟩ bekommen die bauern von uns die almweiden nicht, …