Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
absetzen
1. ›jn. eines Amtes entheben, absetzen‹.; 2. ›jm. jn. abspenstig machen, abwerben‹.; 3. ›sich davon machen, wegstehlen, absondern‹.; 4. ›etw. (rechtlich) anfechten; jn. (rechtlich) zurückweisen‹.; 5. ›etw. (Bestehendes, z. B. eine Rechtsverordnung) aufheben, für nichtig erklären‹.; 6. ›etw. verbrauchen, verschleißen, abnutzen‹.; 7. ›etw. vernichten, zerstören‹.; 8. ›etw. (z. B. den Kopf) abschlagen‹.; 9. ›etw. absetzen, abstellen; jn. (z. B. vom Pferd) herunterreißen, abwerfen‹.; 10. ›sich niederschlagen, sich setzen (von Substanzen)‹; Part. Prät. wohl auch: ›abgestanden, abgelagert‹.; 11. ›et…