Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
absetzen
absetzen
- ›jn. eines Amtes entheben, absetzen‹.
- ›jm. jn. abspenstig machen, abwerben‹.
- ›sich davon machen, wegstehlen, absondern‹.
- ›etw. (rechtlich) anfechten; jn. (rechtlich) zurückweisen‹.
- ›etw. (Bestehendes, z. B. eine Rechtsverordnung) aufheben, für nichtig erklären‹.
- ›etw. verbrauchen, verschleißen, abnutzen‹.
- ›etw. vernichten, zerstören‹.
- ›etw. (z. B. den Kopf) abschlagen‹.
- ›etw. absetzen, abstellen; jn. (z. B. vom Pferd) herunterreißen, abwerfen‹.
- ›sich niederschlagen, sich setzen (von Substanzen)‹; Part. Prät. wohl auch: ›abgestanden, abgelagert‹.
- ›etw. (eine Ware) im Preis herabsetzen‹.
- ›(den Edelmetallgehalt einer Münze) verringern, (eine Münze) geringerhaltig prägen‹.
- ›(Menschen oder Tiere) entwöhnen‹.
- ›(Zugtiere) ausspannen‹.
- ›„einen Angriff (des Fechtgegners) auf die unteren blößen parieren, indem die lange schnyde mit einer Bewegung auf den Gegner zu über dessen Waffe gebracht und der Angriff aus der beabsichtigten Richt
- ›etw. (z. B. Mörtel) zur Weiterverarbeitung zubereiten; etw. (z. B. Kalk) löschen‹ (?). Das Dwb, Neub. 1, 942 setzt für diese Beleggruppe ›mit einer anderen Substanz versetzen, vermischen‹ an.
- ›etw. (eine Handlung) unterbrechen, mit etw. aufhören, innehalten‹; von Gegenständen: ›sich gliedern, (eine Linie) unterbrechen‹.
- ›etw. (z. B. einen Spruch) anführen‹.