Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ableinen
ableinen , declinare, ablehnen, ableihnen. der legat were willig und geneigt die sach freundlich abzuleinen. Luther 1, 109 a ; fürkommen und ableinen. Agricola spr. 354 a ; widerlegen und ableinen. R. A. 1530 §. 1; solche exceptiones replicando abzuleinen. Frankf. ref. 1, 26, 14; die anklag könte abgeleinet oder hindertrieben werden. Philand. 1, 312 ; sie dachte, bessers ist, dasz jetzt werd abgeleinet dasselbe, was von mir sie also falsch vermeinet. Werders Ariost 25, 28 ; vermuthlich hoft der schalk, der selber zu erscheinen sich nicht getraut, durch dieses possenspiel die strafe von sich ab…