Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
ablegen
ablegen
- ›etw. (Mitgetragenes, z. B. Kleider) ablegen, von sich legen, (bei Kleidern:) ausziehen‹
- ›etw. (z. B. Lasten) abladen‹
- ›(jm.) etw. (vor allem: einen Schaden) vergüten, ersetzen, erstatten, wiedergutmachen, bezahlen; (jm.) etw. (z. B. Geliehenes) zurückerstatten‹.
- ›(Sünde o. ä.) büßen, sühnen, tilgen‹; Spezialisierung zu 3.
- ›jn. mit etw. abfinden, abspeisen‹; speziell: ›jn. rechtlich (vor allem erbrechtlich) mit etw. (einer Leistung) abfinden‹.
- ›jn. (Arbeiter, vor allem: Bergarbeiter) entlassen‹.
- ›jm. / e. S. Abbruch tun, Schaden zufügen‹.
- ›jm. etw. verbieten, jm. etw. unmöglich machen‹.
- ›jn. niederwerfen, überfallen (im allgemeinen und im speziell militärischen Sinne)‹.
- ›etw. (allgemein: eine Haltung, speziell: seine sündige Natur) überwinden; jn. (vor allem: sich) von etw. befreien, etw. beseitigen‹.
- ›etw. (z. B. Zölle, Ordnungen) aufheben, abschaffen‹.
- ›abnehmen, nachlassen (von den Sinnesorganen)‹.
- ›etw. (z. B. eine Reise) vornehmen, ausführen‹.
- ›(mit dem Schiff) abfahren, vom Lande abstoßen‹.