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ablegen

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FWB
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Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)

ablegen

ablegen

  1. ›etw. (Mitgetragenes, z. B. Kleider) ablegen, von sich legen, (bei Kleidern:) ausziehen‹
  2. ›etw. (z. B. Lasten) abladen‹
  3. ›(jm.) etw. (vor allem: einen Schaden) vergüten, ersetzen, erstatten, wiedergutmachen, bezahlen; (jm.) etw. (z. B. Geliehenes) zurückerstatten‹.
  4. ›(Sünde o. ä.) büßen, sühnen, tilgen‹; Spezialisierung zu 3.
  5. ›jn. mit etw. abfinden, abspeisen‹; speziell: ›jn. rechtlich (vor allem erbrechtlich) mit etw. (einer Leistung) abfinden‹.
  6. ›jn. (Arbeiter, vor allem: Bergarbeiter) entlassen‹.
  7. ›jm. / e. S. Abbruch tun, Schaden zufügen‹.
  8. ›jm. etw. verbieten, jm. etw. unmöglich machen‹.
  9. ›jn. niederwerfen, überfallen (im allgemeinen und im speziell militärischen Sinne)‹.
  10. ›etw. (allgemein: eine Haltung, speziell: seine sündige Natur) überwinden; jn. (vor allem: sich) von etw. befreien, etw. beseitigen‹.
  11. ›etw. (z. B. Zölle, Ordnungen) aufheben, abschaffen‹.
  12. ›abnehmen, nachlassen (von den Sinnesorganen)‹.
  13. ›etw. (z. B. eine Reise) vornehmen, ausführen‹.
  14. ›(mit dem Schiff) abfahren, vom Lande abstoßen‹.
1071 Zeichen · 63 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    ablegen

    Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)

    1. ›etw. (Mitgetragenes, z. B. Kleider) ablegen, von sich legen, (bei Kleidern:) ausziehen‹; 2. ›etw. (z. B. Lasten) abl…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit ablegen,

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