Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
ablegen
1. ›etw. (Mitgetragenes, z. B. Kleider) ablegen, von sich legen, (bei Kleidern:) ausziehen‹; 2. ›etw. (z. B. Lasten) abladen‹; 3. ›(jm.) etw. (vor allem: einen Schaden) vergüten, ersetzen, erstatten, wiedergutmachen, bezahlen; (jm.) etw. (z. B. Geliehenes) zurückerstatten‹.; 4. ›(Sünde o. ä.) büßen, sühnen, tilgen‹; Spezialisierung zu 3.; 5. ›jn. mit etw. abfinden, abspeisen‹; speziell: ›jn. rechtlich (vor allem erbrechtlich) mit etw. (einer Leistung) abfinden‹.; 6. ›jn. (Arbeiter, vor allem: Bergarbeiter) entlassen‹.; 7. ›jm. / e. S. Abbruch tun, Schaden zufügen‹.; 8. ›jm. etw. verbieten, jm.…