Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABHEGEN vb.
ABHEGEN vb. ( durch zaun oder hecke ) abgrenzen, abteilen, einfrieden ( vgl. auch abhagen mnd. und schweizerdt.: ⟨1549⟩ dat se [ bauernrichter ] schuldich syn tho vormeldenn .. deuerye, landtschaden, affhagen [ in betrügerischer absicht ], affgrauen vnd thunen weist. 3,109 G. 1791 häg .., wordurch das galte viech von dem melchen abgehaget wird in: schweiz. id. 2,1074, dort weiteres; s. dazu hagen vb. 1 DWB ) ⟨1595⟩ so soll er ( sohn ) ihr ( witwe ) in derselben alten stuebe ein klein stübichen und kemmerlein abzuehegen .. schuldigk sein. auch soll er ihr einen ort vom garten ufm hofe abhegen b…