Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
aberwitzig
aberwitzig
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es wär ainer nit bei sinnen, wellichs so vill als aberwitzig1599 NÖLREntw. I 22 § 6
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so hat auch bey einem unsinnig: aberwitzig: item einen solchen stummen, von deme man die warheit durch gewisse zaichen nicht haben kann ... kein tortur statNÖLGO. 1656 I 38 § 5 Faksimile
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nicht ... mit der tortur beleget ... aberwitzige, blödsinnige ... rasende1707 SudetenHGO. Art. 16 § 1 Faksimile