Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Abenteuertuch
Abenteuertuch in Ulm Barchenttuch, das auf dem Lande hergestellt und nicht von der Ulmer Barchentschau als vollwertig abgestempelt war vgl. Abenteuer (III) da mercklich abenteuer und andre ungeschaute barchenttücher gewürckt, schwartz gefärbt, von den unsern zu Ulm gekaufft und bey andern geschauten, besigelten ulmerbarchant durch sie in die messe und sonst für ulmerbarchant verkauft werden, wodurch dem schwartzen beschauten, besigelten ulmerbarchant merklicher unglaube, schaden und bruch entstehen könne 1470 Ulm/Schmid,SchwäbWB. 3 Faksimile also welche in einem flecken sitzen, da abentheuertu…