Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Äußerung
Äußerung
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wor ... me [einen Mann] ... beschuldighen wolde, so mach he de utheringe hebben mit 12 mannenDithmLR. 1447 § 148 Textarchiv: DithmLR. 1447(Eckh.) § 148 Faksimile
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äusserung der eigenbehörigen1628 Culemann,MindenLV. 194 Faksimile
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unter landgebrauch und äußerung ... verstehet man, wenn ein verschuldeter meyerhof dem meyer ... weggenommen, und was davon aufkommt, etwa 10 jahre über, zur bezahlung der schulden verwendet, hernach aber derselbe dem meyer ... schuldenfrey wieder zugestellet wirdoJ. HessenKassHB. I 138