Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Zweitbescheid M.
Zweitbescheid, M. ›Bescheid in dem die Behörde nach unanfechtbar gewordenem Verwaltungsakt auf Gegenvorstellung oder Antrag des Betroffenen ein zweitesmal über dieselbe Angelegenheit entscheidet‹, 2. H. 20. Jh., s. zweite, Bescheid zweite, Num. Ord., ›zweite‹, 15. Jh. Ab- leitung zu zwei, Num. Kard., ›zwei‹, verdrängt älteres ander, Adj., ›andere, zweite‹