Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zuglauben v.
zuglauben , v. , mnd. toloven Schiller-Lübben 4, 572 , früher für ' anvertrauen ' und ' zutrauen ': was kann sie ( die handwerker ) das mehr helffen, es geschehe denn auff diese weise, dasz sie dasjenige, was ihnen zu verbessern zugeglaubt, verkauffen und den werth in ihren nutzen verwenden Kirchhof wendunm. 2, 178 lit. ver.; das haben wir euch y zugeglewbet lehnsurk. Schlesiens 1, 422 ( v. j. 1451). länger in gebrauch geblieben als verstärkung von glauben in der wendung einem etwas zuglauben: ich glaube ihm das nicht zu, einem allzuviel zuglauben Stieler 666 ; glauben sie mir zu, dasz Caledon…