Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zentgraf m.
-graf , m. , wie ursprünglich zentner ( s. 2 zentner) der von den gemeinden der zent gewählte, später vom grundherrn bestätigte vorsitzende des huntdings ( s. 2 zent): dasz sie eines merkerdinges überkommen, einen centgräffen zu erwehlen ( hess. 1354) weisth. 3, 411; der elter ( gewesene ) centgreve ( ebda 1416) 450; prüft mühle (587) und masze (1, 479), hält das gefängnis und hat den galgen (3, 587), führt das militärische aufgebot (5, 236); im gericht stellt er die fragen an die schöffen, bisweilen richter (3, 882); ein landsz. ( ostfränk. ) 6, 67 genannt, anderseits aber auch bereits 1303 d…