Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)
wohlbefugt adj. und adv.
-befugt , -befügt , adj. und adv. die form mit umlaut nur in älterer sprache (16., 17. jh. ), in neuerer stets ohne umlaut. a) in der kanzlei- und rechtssprache für ' wohlberechtigt ': endlicher auszspruch desz esels in strittigen sachen der nachtigaln ... und wie davon rechtmesziger, wolbefügter weisz appellirt worden ( buchtitel ) Fischart 1, 433 H.; Jac. Ayrer hist. proc. juris (1600) 482 ; ( es ) wurde ... Primitifs zweite ehe für rechtmäszig und seine kinder für wolbefugte erbnehmen erkläret Phil. Harsdörffer Heraclitus u. Democritus (1652) 185 . auch auszerhalb der rechtssprache: was tra…