Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Witthum
Das Witthum , des -es, plur. die -e, ein im Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort. Es bedeutet: 1. * Eine Aussteuer, Mitgabe überhaupt; in welcher längst veralteten Bedeutung es unter andern bey dem Willeram vorkommt. 2. Dasjenige, was ein Ehemann seiner Frau, auf den Fall, daß sie Wittwe werden sollte, zu ihrem Unterhalte aussetzt, wofür jetzt Leibgedinge u. s. f. üblicher sind. In dieser Bedeutung wurde ehedem nicht allein ein solches Capital, sondern bey vornehmen Witwen auch ein Grundstück, auf welchem sie ihren Sitz, und von dessen Ertrag ihren Unterhalt haben sollten, Witthum gena…