Hauptquelle · Rheinisches Wb.
Wingkuff
Wingkuff das aus wînkouf [ Dür 1381 lat. vinicopio] entstandene Wort weist wie Wingert (s. o). stets Kürze des Vokals auf, u. zwar wiŋ-, weŋkuf, –kof, –kəf, –guf, –gof, Pl. (Bed. 2) -wə(n) Rhfrk, Mosfrk, Westerw, Siegld , Rip in Aden , Ahrw , Malm , Rheinb-Meckenh MüEif , Sieg-Ägid (veralt.) m.: 1. ein bei Abschluss eines Kaufgeschäftes (vorwiegend beim Verkauf von Vieh) vom Verkäufer gestifteter Geldbetrag zum Ankauf von Wein für Käufer, Verkäufer, die etwaigen Kaufvermittler u. sonstige Zeugen, wobei der Wein sofort nach Abschluss des Geschäftes vertrunken wird; eine in früherer Zeit eingeri…