Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
werbeberater m.
-berater , m. ( zu werben II B 4 b β ): werbeberater, werbeanwalt im gegensatz zum werbeleiter ( s. dort ) ein selbständiger werbefachmann ( s. dort ) ( werbesachverständiger ). er erteilt rat und auskunft in allen werbeangelegenheiten, übernimmt die einrichtung von werbeabteilungen ( s. dort ), überwacht laufend ihre tätigkeit, arbeitet werbemittelentwürfe, werbe- und streupläne aus. die anfertigung der werbemittel und die werbedurchführung selbst wird in der regel nicht übernommen. erweitert der w. sein tätigkeitsfeld auch auf diesen aufgabenkreis, so entsteht ein selbständiger werbehilfsbet…