Hauptquelle · Campe (1807–1813)
Weisthum Das
✱ Das Weisthum , — es, Mz. — e und — thümer . 1) Das gesammte Wissen, das Weisthum , oder auch nur das Wissen einzelner Dinge, ein Weisthum . »Jeder kennt die Ereignisse: in dem, was einst geschah, liegt euer Weisthum .« Meyer. »Das sinnlose Lob gutmüthiger Schwärmer — gab neue Weisthümer .« Ders. 2) † Etwas, das Weisung, Unterricht giebt. » Weisthum der Gesetze und Verordnungen der Nassauischen Lande,« der Titel einer Schrift. Ehemahls war Weisthum auch der Ausspruch eines Richters. Haltaus. 3) * * Ein Gericht, weil darin das Recht gleichsam gewiesen, vorgehalten wird; sowol die Handlung, da …