Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
weihaltar m.
weihaltar , m. lex. seit Campe 5 (1811) 641 a . einen eignen altar, auf dem die der gottheit gebrachten gaben niedergelegt werden, kennt schon das israelitische alterthum. in theol. fachsprache heiszt er votivaltar: relig. in gesch. und gegenw. 1, 372. die d. bibel hatte keinen anlasz, ihm auszer tisch ( 2. Mos. 25, 23 ) und altar ( 1. kön. 6, 20 ) einen eigenen namen zu geben und so ist weihaltar in anwendung auf alttest. kult jung: Arend mod. dichterchar. (1885) 129 . in der katholischen kirche ist weihaltar ein seitenaltar, an dem votivmessen gelesen werden: relig. in gesch. und gegenw. 4, …