Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Wanderbibliotheken für Blinde
Wanderbibliotheken für Blinde . Die bedeutenden Kosten, die der Druck von Büchern in Braïlle-Schrift (s. Meyers Blindendruck ) erfordert, hat die Vorstände der Blindenbibliotheken veranlaßt, passend ausgewählte Werke in Blindenschrift abschreiben zu lassen durch Personen, die ohne Entgelt sich in den Dienst der guten Sache stellen. Die so hergestellten Werke zirkulieren vierteljährlich unter den Blindenvereinen. Leipzig liefert z. B. hauptsächlich deutsche Klassiker und Operntexte in Blindenschrift. Hamburg, Wien, Zürich, Mailand, Rotterdam, Stockholm und London haben Zentralbibliotheken für d…