Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
waldfrevler m.
waldfrevler , m. der waldfrevel begeht. Jacobsson 5, 580 b . 591 a . Adelung (waldfreveler): der nicht in seiner eigenen waldung holz geschlagen, sondern solches in der gemeindrevier oder anderer waldung gefället hat, und ... verkaufet, hat in die gemeinde-cassa zu bezahlen .. 1 fl. .. damit aber derlei übertretter und waldfrevler um so leichter ... entdecket werden .., so wird hiermit festgesetzet ... österr. weisth. 3, 242 ( Oberinnthal 1816); einst trieben die hunde einen hirsch heran, auf den ein mensch angeschmiedet war; so bestrafte man in alten zeiten die waldfrevler. Kind freischütz 1,…