Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
waldfrevel m.
waldfrevel , m. ( früher auch f. ) beschädigung des waldes, vergehen gegen die forstordnung. Jacobsson 5, 591 a . Adelung. wol auch als geringeres vergehen gegenüber dem holzfrevel: zu den holz-freveln sind zu rechnen: die entwendung oder beschädigung des noch stehenden, oder des vom frevler selbst gefällten holzes. zu den waldfreveln aber gehört die entwendung oder beschädigung anderer minder wichtigen waldprodukte. Hartig entwurf einer allgem. forst u. jagdordnung 94 ; meistens aber mit diesem zusammenfallend: als solches ( räubervolk ) betrachtete er jetzt alle nichtbesitzenden, die sich in…