Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
waldemeine f.
waldemeine , f. gemeinsamer waldbesitz. ein älteres nd. wort, mnd. waldemeine, woldemeine, woldemene Schiller-Lübben 5, 578 , das zunächst den gemeindebesitz an wald bezeichnet, dann aber auch auf die gemeindeweide und die fischerei ausgedehnt wird, entstanden aus waldgemeine. zeitschr. f. deutsches alt. 8, 393. in Waldeck wurde im 18. jahrh. waldemei, waldeme, walmei, walme für den gemeinderasen gebraucht. Bauer-Collitz 180 , jetzt walm e , rasen, weide. ebenda 111; westfäl. wallemai ' gemeinwald, wozu hudeplätze und fischerei gehören können '. Woeste 314 und ebenda walmai ' ausgelaufene heid…