Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
währbrief m.
währbrief , m. eigenthumsurkunde an grundstücken, die dem käufer ausgestellt wird, zu währe ( fem. ) I, s. gewährbrief, theil 4, 1, 4808. während diese form in den wörterbüchern angeführt wird, ist doch auch währbrief im 16. u. 17. jahrh. im gebrauch gewesen: waerbrief, literae assertoriae, literae rei venditae. Kilian 647 ; desgleichen sollen die Augustiner über solchen vertrag ires vicarien und obersten verwilligung und notturftige wehrbrive ausbrengen, domit hinforder zukunfftiger zanck derhalben vonn beyden teiln vormieden pleybe. vertrag von 1522 zwischen den Augustinern und dem rat zu Gr…