Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorstrafe f.
vorstrafe , f. , fehlt bei Adelung und Campe ; zunächst in dem sinne einer strafe, die der eigentlichen bestrafung vorausliegt; in der sprache der gegenwart von gerichtlichen strafen eines beklagten, die vor der gerichtsverhandlung liegen, wobei es nicht nötig ist, dasz nun wiederum eine bestrafung des angeklagten erfolgt: der beklagte hat viele vorstrafen u. ä.; personalien, geschlecht, alter, beruf, vorstrafen hwb. d. staatswiss. (1898) 5, 410. — disz ist eben eine vorstraffe der rechtlosigkeit, ... dasz man gar keine straffe glauben oder fürchten will Er. Francisci d. letzte rechenschafft (…