Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorfahrin f.
vorfahrin , f. , zu vorfahr gebildet, als selten von Adelung angeführt; in den beiden bedeutungen von vorfahr, ahnin, vorgängerin in den lebensumständen, der ehe: vermeinend, unter denselben seiner Neronia vorfahrinnen anzutreffen A. U. v. Braunschweig Octavia (1677) 1, 4 ; ( sie ) hatte nichts als ein leeres haus und die drei unmündigen kinder ihrer vorfahrinnen Rosegger schr. I 12 , 209; dasz eine v. von ihm sich wirklich vor langen jahren nach Deutschland verheiratet haben sollte G. Keller w. (1889) 5, 69 ; ich lege das erbe ... in die hand der enkelin, wie meine v. es in die hand der ahnen…