Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorentscheiden verb.
vorentscheiden , verb. , vor in zeitlichem sinne; formen, in denen das verb. getrennt und vor nachgestellt werden müszte, werden gemieden ( vgl. vorenthalten); häufiger als das verb. ist in der sprache der gegenwart vorentscheidung, f.; beide werden in den älteren nhd. wörterbüchern nicht verzeichnet: erst nachdem diese v. erfolgt sei, werde eine debatte stattfinden Ranke 39, 193 ; hängt die zulässigkeit des rechtswegs von der v. einer behörde ab bürgerl. gesetzb. § 210. die v. kann bedingung für einen vorgang oder eine handlung, anderseits eine vorläufige, der endgültigen entscheidung vorausg…