Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorbedingung f.
vorbedingung , f. vorbedingunge ( quelle des 15. jh. ) Lexer 3, 461 ; ' bedingung, welche man vorher macht, ehe man handelt, etwas thut ' Campe ; in dieser bedeutung verzeichnet es Kramer teutsch-ital. dict. 1 (1700) , 232 b ; in besonderem juristischem sinne, mit protest begleitete vorhergehende feststellung, vgl. DWB vorbeding , DWB vorbedingen Haltaus 1989 ; von dieser anwendung ausgehend, aber frei: auf solche vorbedingung setze ich demnach hieher, was mir die einwohner von solchen beiden seen erzählt haben Valvasor ehre d. herzogthums Crain 2, 232 . — in der von Campe angegebenen bedeutun…