Hauptquelle · Mittelniederdeutsches Wb.
1vorbêdinge f.
1 vorbêdinge (-beidinge , -beydunge) , -biͤdinge , f. , 1. Erbieten, Anerbieten, rechtes v., v. tõ rechte Einwilligung sich gerichtlicher Entscheidung zu unterwerfen. 2. Verbot, Ausschließung, Ausweisung, Sperrung, Beschlagnahme . °3. Verbindung, Abkommen (= vorbindinge, Meckl. Ub. 9. Nr. 5747, oder Fehler der Überlieferung?).