-ältern,
plur., majores Schöpper
synon. 58
a ndr. voreltern
sive groszeltern,
avi, autores generis Stieler 36; sich seinen adelichen voreltern gemäsz halten Kramer 2 (1702), 1215
c; voreltern,
majores Steinbach 1, 337;
unbestimmte bezeichnung der entfernteren ahnen Adelung; Campe;
bisweilen wird aber das wort in engerem sinne genommen, die den eltern
unmittelbar vorausgehenden können mit gemeint sein. ferner ist zu beachten, dasz man ganz im allgemeinen von den voreltern
sprechen kann, wenn ältere generationen überhaupt damit bezeichnet werden sollen, indem die vorfahren einer gesamtheit gemeint werden. —
mit rundung des umlautsvokals: satzungen, die ... vil zyt her von unsern voröltren ... angenommen Clemen
ref. flugschr. 4, 289;
ohne bezeichnung des umlauts: myn voraltern
urk. z. gesch. Maximilians I. 113
Chmel; van iren vuralderen up si
dt. städtechron. 13, 300 (
Köln). —
die schreibung mit ä
ist wie bei eltern
veraltet. —
in älterer sprache begegnet ein ungewöhnlicher plural vorelter: vorälter,
antecessori (1605) Hulsius 155
a; die juden und ir vorelter Berthold v. Chiemsee
t. theologey 69
R.; dan warlich der vorälter preisz sehr wenig die nachkömling zieret Weckherlin
ged. 1, 127
F. dän.-norw. forældre,
schwed. föräldrar,
neuisl. foreldrar
bezeichnet die eltern, trotzdem ist es ein lehnwort, denn früher lag der ton auf dem präfix, und die deutsche bedeutung ist in älterer sprache bezeugt. altisl. forellrar,
neben forellri,
n. mit dem sinne unseres wortes voreltern
ist dagegen eigenbildung. im engeren sinne: derselb mann sye ein miszzierd siner voreltern Riederer
spiegel d. rhet. (1493) g 2
a; bei seiner loblichen voreltern gebreuchen, sitten und claidungen zu beleiben
zimm. chron. 1, 462, 30; gotte, dem ich diene von meinen v. her
2. Tim. 1, 3 (
ἀπὸ προγόνων, Ulfila: fram fadreinam); Adam und Eva, unsere v. Luther 33, 370
W.; (
Marius zu Sulla:) warumb verachtestu dan nicht auch deine v., welche eben so wohl als ich, den adel allererst erworben Moscherosch
ges. 2 (1650), 420; den gelährten, die den ursprung seiner v. solten erforschen Lehman
floril. polit. (1662) 1, 156; dasz Rudolphs vorältern von dem elsassischen grafen Gunthram ... abstammten
M. I. Schmidt
gesch. d. Deutschen (1778
ff.) 3, 343; er hat das schlöszchen ... von seinen v. her im besitz Göthe III 2, 147
W.; (
den vater einschlieszend) in London ward ich geboren ... von achtbaren v.; damit meine ich ..., dasz mein vater, ... mein groszvater ... und ... mein urgroszvater personen von rechtlichkeit ... waren II 12, 45
W.; die jetzt lebenden ... so wenig als ihre nächsten vorältern Klinger
w. (1809
ff.) 11, 30; gesetzliche erben der fünften ordnung sind die entfernteren (
als urgroszeltern) v. des erblassers und deren abkömmlinge
bürg. gesetzb. § 1929; zu Heidelberg, in der churfürstlichen stadt mein residenz und sitz ich hatt gleich den andern vorältern mein Opel-Cohn
dreiszigj. krieg 69; den hat vereintes blut unsrer vorältern zärtlich mir zugesellt Klopstock
oden 1, 20
M.-P. von thieren: die zuchtpferde ... mit ihren v. und nachkommen v. Alten
hdb. f. heer u. flotte 4, 226.
in umfassenderer anwendung, so besonders unsere v.: hätten unsere v. nit gebawen und pflantzet, wo solten wir wonen S. Franck
sprüchw. (1541) 2, 41
b; die kunst der physiognomey ist bei unsern v. in hohen ehren ... gehalten worden Paracelsus
opera (1616) 1, 910 a; der Carthaginenses v. die Phönicier Lohenstein
Arminius 1, 120
b; zum ewigen denkmal des geschmacks unserer v. Lessing 10, 79
M.; die behandlung solcher fabeln gelang unsern v. nicht Göthe 40, 349
W.; ich (
der Grieche) wünsche zu wissen, Deutscher, was deine v. ... für die verschönerung ihrer sprache gethan haben
Athenäum 1, 27; (
die Römer) versuchten auch an unsern vorältern, ob sie sie zu ihren knechten machen mögten E.
M. Arndt
schr. f. u. an s. l. Deutschen (1845
ff.) 1, 231. eltern
und v.
zusammengestellt: welche sich ihrer adelichen v. und eltern ... rühmen Lehman
floril. polit. (1662) 3, 403; in jenem erbtheil, das von eltern und v. auf uns kam Herder 18, 368
S.; keine familie, wo nicht von den v. oder eltern eines in den diensten der unserigen gestanden hätte Storm (1899) 1, 197; sein eltern und voreltern gleich H. Sachs 12, 92
K.-G. hierzu vorelternennwort, n., verdeutschung von patronymicum: das vorelternenwort ist, welches den ursprung von den eltern bedeutet, und gehet auf isch aus, als: Israel, israelitisch Gueintz
deutscher sprachlehre entwurf (1641) 30. —