Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vielherrschaft f.
vielherrschaft , f. , herrschaft, an der mehrere, viele theil haben, wohl von Voss gebildet ( zuerst bei Campe mit dem beleg aus Voss ): nimmer gedeihn bringt vielherrschaft; nur einer sei herrscher ( οὐκ ἀγαθὸν πολυκοιρανίη , εἷς κοίρανος ἔστω ; vieler feldherrschaft Bürger ) Il. 2, 204; vielherrschaft, polycratie Campe erg. wb. 531 b ; das wort ist von andern aufgenommen worden und hat sich gehalten, z. th. in etwas verändertem sinne; so kann es das nebeneinandersein vieler herrscher in einem gröszeren ganzen ( z. b. Deutschland ) bezeichnen, von denen doch jeder in seinem gebiet allein gebi…