Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vidimus n.
vidimus , n. , in älterer sprache ein aktenstück, das durch ein vidimus beglaubigt ist, besonders eine beglaubigte abschrift ( vidimierte abschrift ): clag und antwort mit sampt iren copien und vidimus beleg bei Jelinek mhd. wb. 868 ; vgl. Schmeller bayer. 1, 834 ( n. und m. ); Fischer schwäb. 2, 1470 ; Frisch 2, 400 b ; vidimus, ist eine copey, so durch eines notarii oder anderer gerichtlichen person unterschrifft bekräfftiget ist, dasz sie durchgehends mit dem original gleichlautend sey Hübner zeit. lex. (1722) 1981 ; vidimus, berichtigungsschein Kinderling reinigkeit der deutschen sprache (…