Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Vertriebener M.
Vertriebener, M. ›deutscher Staatsange- höriger oder Volkszugehöriger der seinen Wohnsitz in den früheren deutschen Ost- gebieten oder außerhalb des Deutschen Reiches im Zusammenhang mit den Ereig- nissen des zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung verloren hat (sowie eine ihm gleichgestellte Person)‹, 2. H. 20. Jh., s. vertreiben