Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Verteidigungsfall M.
Verteidigungsfall, M. ›vom Bundestag festzustellender Fall daß das Bundesgebiet mit Waffen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht‹, 2. H. 20. Jh., s. Verteidigung, Fall