Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Verteidigerliste
Verteidigerliste , in Österreich die von jedem Gerichtshofe zweiter Instanz für seinen Sprengel angelegte Liste derjenigen Personen, die zur Verteidigung in Strafsachen befugt sind. Die Liste ist mit Anfang jedes Jahres zu erneuern und allen Strafgerichten zuzustellen, bei denen sie zu jedermanns Einsicht offen liegt. In die Liste sind einzutragen alle im Sprengel des Gerichtshofes zweiter Instanz wohnenden Advokaten, auf Ansuchen auch die für das Richteramt, die Advokatur oder das Notariat geprüften Rechtsverständigen sowie alle Doktoren der Rechte, die Mitglieder des Lehrkörpers einer rechts…