Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vertagung f.
vertagung , f. , abstractbildung zu vertagen. 1 1) selten in der älteren rechtssprache im sinne von vertagen 1: Schottel 392 b ; diei praestitutio vel condictio Haltaus 1904 . ' gerichtliche verhandlung ': zu förderlicher vertagung und auszführung ires angefangenen rechtes urkunde von 1562 ebd. ' gerichtliche vorladung ': wann der schuldner die bezalung ... verziehen würdt und der gleubiger .. die gantt fürnemen wolt, soll er darumb den amptman anrüffen und umb unverzügliche vertagung des schuldners bitten schwäb. quelle v. 1567 bei Fischer 2, 1373 . alterthümelnd bei Göthe in der bühnenbearbe…