Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verständer m.
verständer , m. , seltenes subst. zu verstand, dem ein mhd. seitenstück fehlt: legisperitus, eyn recht-verstender Diefenbach gloss. 323 a ( vgl. rechts-verständig). einer, der gut versteht: der künig auch ein gter verstender was, der frauen verporgen tugent rede .. gar wol vernomen het Arigo 41, 12 Keller. Stalder 2, 391 belegt schweiz. verständer für eine person, welche etwas wohl versteht. vgl. DWB verständler .