Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verpfennigen verb.
verpfennigen , verb. zu pfennigen machen, verkaufen, veräuszern. mhd. häufig. so z. b.: wegen einer dem kaufmann Joh. Manhafer zu Nürnberg zustehenden forderung wird das haus des schuldners in Borna zum pfande gesetzt. zahlt dieser nicht bis zum künftigen ostermarkt 1440, so mag der gläubiger sulch ingesaczte habe vor kouffen und vor phennigen. Bornaer stadtb. fol. 4 (1439); ( wird beschlossen, dasz ) Honiger ombe alle bruche unde schulde, dy dy stadt czu öm hat, syn gut unde habe vorpfennygen sal in acht wochen mit den synen kinden unde frauwen der stadt zu entrumen. 6 b (1444). nhd. ( die un…