Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vermiether m.
vermiether , m. locator Stieler 1275 : da kein gesetz vorhanden sei, welches in vorliegendem fall entscheide, ob des esels schatten stillschweigend in die miethe begriffen sei oder nicht, so könnte sich weder das untergericht noch der staat selbst .. dem abmiether etwas zuzusprechen, woran der vermiether wenigstens eben so viel recht habe. Wieland 20, 58 ; es war ein groszes, von vielen familien bewohntes, neues haus, wo er seit längerer zeit schon bei armen vermiethern wohnte. Gutzkow ritter v. geist 3, 79 .