Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verledigen verb.
verledigen , verb. 1 1) ledig machen, im mhd. nicht nachgewiesen: verledigen, liberare Dief. 326 c , jedoch mnd. vorleddigen in den bedeutungen, die auch unser nhd. zeitwort hat. Schiller-Lübben 5, 387 . zusammensetzung mit ledigen, th. 6, 504. ver verstärkt den begriff des einfachen zeitworts. wie ledigen stirbt verledigen im 18. jahrh. aus. auch früher schon ist der gebrauch ein beschränkter gewesen, das wort scheint hauptsächlich nur der kanzlei ( besonders der lehenskanzlei ) zuzugehören. nhd. fast nur von ämtern, stellen und lehen gesagt: nachdem das romisch rich ... verledigt worden. Kes…