Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vergriff
vergriff , m. fassung, das zusammengefaszte, inhalt. mhd. vergrif, holl. vergryp. 1 1) zu vergreifen 1, zusammenfassung in worten: ein gesetz in ein kurtzem vergriff bringen, coangustare legem. Maaler 420 a (in ein kurtzen vergriff bringen Frisius 237 b ). 1@a a) zusammenfassung, das erfassen im geiste, daher die meinung, der begriff: zu versuchen, ob wir sin gnad in solichen vergriff ouch bringen mögen. urk. Max. 41 Chmel ( nachher off solche meinung). 1@b b) das zusammengefaszte selbst, der umfang: dieweil jedwedes amt seinen gezirk und vergriff hat. Schmeller 1, 991 Fromm. 2 2) zu vergreife…