Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vergewaltiger m.
vergewaltiger , m. derjenige, der einen oder etwas unter seine botmäszigkeit bringt, dieb, welcher unter verletzung von personen seinen diebstahl ausführt: ob sich aber begebe, das in vor und nach bemelten fellen yemandts die theter, vergwaltiger, beschediger einlassen, hausen, herbergen oder enthalten, aber in dem sein unwissenheit anzaigen und sagen wurd, das er von derselben vergwaltigung und beschedigung ganz kein wissen gehabt. landfrieden vom j. 1522. dann scheint es in alter zeit etwa einen räuber im gegensatz zum dieb bedeutet zu haben: würd aber jemandts betretten, der zum dritten mal…