Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verfrühen verb.
verfrühen , verb. zu einem zu frühen machen, früher als berechtigt thun. neues wort, erst in diesem jahrhundert nachgewiesen; zusammensetzung mit frühen th. 4 1 , 290. ver gibt dem einfachen zeitwort meist eine tadelnde nebenbedeutung: so sei es mir erlaubt die gleiche benennung von hier an zu verfrühen, bis ich sie rechtfertigen kann. Fichte über d. franz. rev. 203 ; zwar wird es ( dieses blatt ) vielleicht erst nach 14 tagen unter deinen augen sein. aber ich verfrühe diese zeit und denke mich, als gegenwärtig mit dir redend. leben u. briefw. 1, 476; für den fall des verfrühten kundwerdens ge…