Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verblättern verb.
verblättern , verb. 1 1) der blätter berauben, in sinnlicher bedeutung nicht mehr nachweisbar, in übertragener etwa wie deflorare, in der bedeutung verderben, beschädigen. so mhd. verplettern Lexer 3, 78 , ins ältere nhd. hineinreichend: die weiber kunden mit iren unzeitigen stolzreden vil verbletteren und verhœnen. Zimmer. chron. 3, 512, 19; ir menner seit offt weiszheit lär und last ewer amptleut regiern. die lassen sich salben und schmieren, dardurch verblettert wirt das spiel. H. Sachs 1, 362 (4, 14, 6 Keller ); mundartlich hat sich auch noch ein intransitiv erhalten, so baslerisch ferblet…